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Termine AnzeigenMerkmale
Bezeichnung
Innen
"Lake View Appartment", 1-Zimmer-Wohnung 64 m2 im 2. Stock. Geräumig und hell, teilweise renoviert im Jahre 2021, komfortabel und modern eingerichtet: offenes grosses Wohn-/Esszimmer mit 1 Doppelbett (180 cm, Länge 200 cm), Essecke und Kabel-TV (Flachbildschirm), Radio. Ausgang zum Balkon. Offene Küche im Eingang (Backofen, Geschirrspüler, 4 Glaskeramikherd Platten, elektrische Kaffeemaschine, Kapseln für die Kaffeemaschine (Nespresso) extra). Dusche/WC. Heizung. Balkon. Balkonmöbel. Herrliche Panoramasicht auf den See, die Berge und die Landschaft. Bitte beachten: Nichtraucher-Unterkunft.
Außen
Piazzogna 19 km von Locarno: Moderne, komfortable Residenz "Miralago (Utoring)", umgeben von Bäumen und Wiesen. 4 Häuser in der Residenz. 39 Wohnungen in der Residenz. Oberhalb von Vira (3 km), im Bezirk Gambarogno, ruhige, sonnige, erhöhte Lage am Hang, direkt am Waldrand, 3 km vom See, in einer Sackgasse, Richtung Südosten. Zur Mitbenutzung: Liegewiese, Schwimmbad eckig beheizt (170 - 170 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 01.Apr.-31.Okt.). Aussendusche, Terrasse, Gartenmöbel. In der Anlage: Empfang, Aufenthaltsraum, Wireless LAN, Zentralheizung, Waschmaschine (zur Mitbenutzung, extra). Brötchenservice. Zufahrt bis zum Haus zum Grundstück. Parkplatz. Lebensmittelgeschäft, Restaurant 300 m, Bushaltestelle 50 m. Minigolf 4.5 km, Wanderwege ab Haus 100 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Parco Botanico, Piazzogna 300 m, Mercato Luino IT, Mercato Ponte Tresa IT, Bellinzona Unesco-Mercato, Swissminiature, Melide, Schokomuseum, Caslano. Bekannte Seen in der Umgebung sind gut erreichbar: Lago Maggiore, Lago di Lugano, Lago di Como, Lago Orta. Wandergebiete: Gambarogno, Indemini, Monte Tamaro und Splash and SPA, Rivera, Locarno - Ascona Cardada. Die vier typischen Tessiner Häuser verfügen über einen herrlichen Rundblick über den See. Pro Wohnung ist 1 Parkplatz gratis, jeder weitere kostet CHF 35.00/Woche. Wichtig, Bitte beachten: Der Pool ist unbeaufsichtigt und die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht für Kinder muss durch die Eltern wahrgenommen werden.